Immer mehr geschützte Arten weisen mittlerweile einen „günstigen Erhaltungszustand“ auf (Kormoran, Otter u.a.) und gefährden andere Arten in ihrem Bestand. Änderungen des Schutzstatuswaren trotzdem bisher nicht möglich. Wie möchte ihre Partei in Zukunft einem selektiven Artenschutz begegnen?
SPD: Der Schutzstatus der europäischen Arten definiert sich gemäß der FFH-Richtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und der EU- Artenschutzverordnung. Die EU-Kommission beabsichtigt derzeit nicht, Änderungen am Schutzstatus einzelner Arten vorzunehmen. Die Kormoranbestände in Deutschland stagnieren seit einigen Jahren. Mit Hilfe der Kormoranverordnungen ist es den Bundesländern möglich, die Bestände in einem gewissen Maß zu reduzieren.
CDU/CSU: Wir setzen uns dafür ein, dass die Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie im Einklang mit den Interessen der deutschen Fischerei erfolgt. Fischfressende Wildtiere müssen entsprechend ihrer Bestandsentwicklung im Rahmen der naturschutzgesetzlich gegebenen Möglichkeiten, zum Schutz der Fischerei kontrolliert und ihre Bestände gemanaged (Vergrämung, Entnahme) werden.
GRÜNE: Streng geschützte Arten, die den günstigen Erhaltungszustand erreicht haben, können und sollen durch regional angepasste Managementpläne kontrolliert werden.
FDP: Wir Freie Demokraten wollen ein modernes Wildtiermanagement, das unter anderem eine Bejagung des Kormorans ermöglicht. Für ein ausgewogenes „Beute zu Beutegreifer“-Verhältnis ist die Jagd unerlässlich. Angesichts der zum Teil stark gewachsenen Kormoranpopulationen sollte der Kormoran als jagdbare Art ins Bundesjagdgesetzes aufgenommen werden. Damit ein praktikables Management möglich wird, muss der Schutzstatus geändert werden.
DIE LINKE: Kormorane zählen mittlerweile als ungefährdete Art. Ein Erfolg für den Artenschutz, dass die Kormoranpopulation auf das natürliche Maximum anwachsen konnte. Es gibt daher keinen Grund mehr für den besonderen Schutzstatus von Kormoranen. Der Kormoran sollte deshalb in Anhang II der Vogelschutzrichtlinie aufgenommen werden. DIE LINKE strebt an, dass eine differenzierte Betrachtung nach regionalen Bestandsentwicklungen und auf die Wechselwirkungen der Kormoranpopulation in den Fokus rückt, damit ein fairer Interessenausgleich, nicht nur mit Anglerinnen und Anglern sowie der Fischerei, sondern auch im Bezug zur Bestandsentwicklung heimischer Fischarten gefunden werden kann. Fischotter (Lutra lutra (Linné, 1758)) hingegen zählen weiterhin als gefährdete Art und benötigen daher weiterhin den bestehenden Schutzstatus.
AFD: Die AfD möchte grundsätzlich über die Kombination aus aktivem Wildtiermanagement und artenschutzrechtlicher Ausnahmeverordnung (AAV) problematische Wildtier-Bestandsgrößen regional und zeitnah überwachen und korrigieren. Im Fall des Kormorans verhält es sich so, dass die Population in den letzten 25 Jahren auf das zwanzigfache gestiegen ist und schon lange keine Gefährdung mehr für die Bestände besteht. Der Schutzstatus des Kormorans kann also problemlos aufgehoben werden. Ähnlich müssen die Erhaltungszustände von allen anderen geschützten Tierarten grundlegend überprüft werden.
Quelle : Wahlprüfsteine des DAFV zur Bundestagswahl 2021