Erhalten Abgeordnete ihrer Partei Nebeneinkünfte von Organisationen, welche sich für den Ausbau der Wasserkraft in Deutschland engagieren? Da Nebeneinkünfte, welche nicht den Tatbestand eines „unberechtigtem Vorteils“ entsprechen, nicht verboten aber meldepflichtig sind, bitten wir diese zu benennen.
SPD: Nebeneinkünfte sowie Spenden und geldwerte Zuwendungen von Bundestagsabgeordneten sind anzeige- und veröffentlichungspflichtig. Sie werden transparent auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Wir haben die Regeln in diesem Jahr deutlich verschärft. Es gibt allerdings keine Regel, nach der Abgeordnete Zuwendungen von Wasserkraft-Unternehmen gesondert ausweisen müssen.
CDU/CSU: Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden auf der Internetseite des Deutschen Bundestages gemeinsam mit den Abgeordneten-Biografien veröffentlicht und laufend aktualisiert. Die Transparenz bei Nebentätigkeiten und Einkünften wurden in diesem Jahr erheblich erhöht.
GRÜNE: Nebeneinkünfte von Abgeordneten sind einsehbar auf den jeweiligen Seiten der Landtage und des Bundestages. Eine zentrale Übersicht von Nebentätigkeiten grüner Abgeordneter wird durch uns GRÜNE nicht geführt, deshalb kann keine Aussage getroffen werden. Grundsätzlich setzen wir uns für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei Nebeneinkünften ein. Unter anderem wollen wir eine verpflichtende Angabe der Branche bei der Angabe von Nebenverdienste von Abgeordneten. Auf unser Betreiben hin hat der Bundestag erst kürzlich ein Betätigungsverbot von Abgeordneten als bezahlte Lobbyist*innen beschlossen. Laut Abgeordnetenwatch haben grüne MdB mit Abstand die geringsten Nebeneinkünfte von allen (https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/nebentaetigkeiten/das-sind-die-nebeneinkuenfte-der-bundestagsabgeordneten-1)
FDP: Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden auf der Internetseite des Deutschen Bundestages gemeinsam mit den Abgeordneten-Biografien veröffentlicht und laufend aktualisiert.
DIE LINKE: Nach hiesigem Wissensstand erhält keiner unserer Abgeordneten Nebeneinkünfte aus dem Kreis der benannten Organisationen.
AFD: Alle Kandidaten der AfD unterschreiben vor ihrer Bewerbung folgende Erklärung: „Abgeordnete der AfD im Europäischen Parlament, Bundestag und einem anderen Vollzeitparlament wie den Landtagen sollen während ihrer Zeit als Abgeordnete keine nicht bereits vor Beginn ihrer Abgeordnetentätigkeit ausgeübte bezahlte oder üblicherweise nur gegen Bezahlung ausgeübte Tätigkeit, insbesondere mit lobbyistischem Charakter, übernehmen. Sie sollen ihre vor dem Beginn des Mandats ausgeübte Tätigkeit auf ein angemessenes Maß reduzieren, um sich überwiegend ihrer Abgeordnetentätigkeit widmen zu können. Angemessen ist ein Umfang, der die spätere Rückkehr in den Beruf ermöglicht.“Uns ist kein AfD-Abgeordneter bekannt, der Nebeneinkünfte von Organisationen erhält, die sich für den Ausbau der Wasserkraft in Deutschland engagieren.